| Die praktische Ausbildung setzt sich zusammen aus Grundausbildung, Sonderfahrten, und Prüfungsvorbereitung. Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Es müssen insgesamt 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten gemacht werden. Bei der Erweiterung von der Klasse A1 auf A benötigen Sie 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt.
Bei der Erweiterung von B auf BE sind es 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt.
Wieviele Übungsstunden Sie benötigen ist individuell verschieden.
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